DSGVO
Die EU hat in den letzten Jahren nun eine neue Datenschutz-Grundverordnung entwickelt. Diese definiert den Schutz der erwähnten Datenmenge der EU-Bürger. Es ist strikt geregelt, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Namen, Adressen, Telefonnummern, Autokennzeichen, Hobbys und viele mehr.
Oberste Priorität der DSGVO hat der Schutz der Grundrechte und der Privatsphäre der Internetnutzer in den 28 EU-Ländern. Gleichzeitig werden auch den amerikanischen «Datenkraken» wie Google, Facebook und Amazon im EU-Raum Grenzen gesetzt.
Bei Missachtung der DSGVO ist mit hohen Strafen zu rechnen. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des globalen Umsatzes betragen (je nach dem, welcher Betrag höher ist).
Es wird sich auch kein Unternehmen damit entschuldigen können, es habe nichts von der neuen Datenschutz-Grundverordnung gewusst. Seit Mai 2016 nämlich, ist die neue DSGVO bekannt. Somit blieben den Unternehmen mindestens zwei Jahre Vorbereitungszeit. Im Mai 2018 wird dann das alte Datenschutzgesetz von 1995 abgelöst.
Das deutsche Datenschutzgesetz gehörte bereits zu den strengsten der Welt. Jedoch waren die festgelegten Strafen viel zu mild und schreckten deshalb kaum jemanden ab. Ausserdem wurden sie äusserst selten verhängt, da man die Wirtschaft zu schützen versuchte.
Neben den neu abschreckenden Geldbussen kann auch die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts für 500 Millionen EU-Bürger als Vorteil der neuen DSGVO gesehen werden. Somit herrscht keine Rechtsunsicherheit mehr wegen unterschiedlichen Gesetzen in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten. Zudem haben die EU-Bürger eine verbesserte Kontrolle über ihre Daten.