Gesetzlich erlaubte Nutzungen als User
Im Grundsatz ist das Urheberrecht einfach:
Es wird eine Erlaubnis für jede Verwendung eines geschützten Werks benötigt!
Wollen Sie Texte, Musikstücke, Filme, Bilder, Fotografien, Computerspiele oder andere Werkkopien auf einer Webseite verwenden, brauchen Sie dazu die Erlaubnis des Urhebers / der Urheberin.
Am bedeutungsvollsten für die User ist der Privatgebrauch: Wir alle dürfen veröffentlichte Werke und Leistungen privat verwenden, das heisst im Kreis von Personen, mit denen wir eng verbunden sind, wie Familie und Freunde. Dazu gehören jedoch nur die Engsten, weder alle Arbeitskollegen noch die 700 Freunde auf Facebook.
Beispiel: Sie lassen eine Aufnahme von einem berühmten Sänger zu Hause im Beisein Ihrer Freunde abspielen. Wenn die Aufnahme Ihren Freunden gefällt, dürfen Sie ihnen auch eine Kopie anfertigen und mitgeben. Wollen Sie jedoch die Aufnahme als Hintergrundmusik auf Ihrer Webseite einbinden, brauchen Sie das Einverständnis des Urhebers / der Urheberin.