Noch mehr Prozesse?
Eine weitere Neuerung stellen die erweiterten Betroffenenrechte dar. So können Kunden ab dem 1. September jederzeit anfragen, welche Daten über sie zu welchem Zweck und wie lange gespeichert werden. Diese Auskunft muss gemäss DSG kostenlos erfolgen und in den normalen Fällen innert 30 Tagen passieren.
Um solche Anfragen effizient abarbeiten zu können, lohnt es sich einerseits, bereits ein sauberes Dateninventar als Grundlage zu haben und andererseits zu definieren, wie der interne Prozess für eine solche Anfrage aussieht. Nebst den Betroffenenrechten gibt es noch weitere Bereiche, zu welchen es sich lohnt, vorgängig die Prozesse zu überprüfen. Namentlich sind dies die Datenschutz-Folgeabklärung (DSFA) bei neuen Vorhaben und die Meldung von Datenschutzverletzungen.
Sollte es tatsächlich zu einer Datenschutzverletzung («Data Breach») kommen, ist man neu verpflichtet, dies so schnell wie möglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu melden. Unter Umständen kann es sein, dass auch die betroffenen Personen darüber informiert werden müssen. Dies kann der Fall sein, wenn zum Beispiel alle Benutzer möglichst schnell ihr Passwort ändern sollen. Kommt es zu so einem Fall, ist man froh, wenn der Meldeprozess bereits definiert ist und man sich mitten im Chaos nicht auch noch darum kümmern muss.